Conditions Générales de Vente et de Livraison

der Aqualogistik GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder Zahlungen annehmen. Soweit in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen auf unsere AGB verwiesen wird, ist dies maßgeblich für den Vertragsinhalt.

(3) Vertragspartner können ausschließlich gewerbliche Fachbetriebe der folgenden Branchen werden: Zoofachhandel, Gartencenter, Garten- und Landschaftsbau, Teichbau sowie Baustoffhandel. Die Branchenzugehörigkeit ist nachzuweisen und ggf. zu aktualisieren, wenn der Kunde als Wiederverkäufer registriert werden soll. Der Besteller bestätigt mit seiner Bestellung, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu handeln.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder jederzeit fristlos zu beenden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, insbesondere wenn der Besteller die Unternehmereigenschaft verliert oder die Branchenzugehörigkeit nicht mehr nachweisen kann.

(5) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und sind freibleibend sowie unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Geboten seitens des Bestellers dar.

(2) Mit der telefonischen oder schriftlichen Bestellung eines Produkts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Annahme des Angebots zustande, entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Lieferung der Ware.

(3) Wir können das Angebot des Bestellers nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen oder ablehnen. Erfolgt eine unverzügliche Lieferung, gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

(4) Technische Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Beschreibungen und Abbildungen, dienen Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherungen.

(5) Das Kopieren und Weiterverwenden von Inhalten unseres Katalogmaterials sowie unserer Homepage ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

(6) Sollte die Auftragsbestätigung fehlerhafte Angaben enthalten, wie z. B. Preisirrtümer oder Schreibfehler, sind wir berechtigt, den Vertrag unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums anzufechten. Bereits erhaltene Leistungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

§ 3 Vorschriften am Bestimmungsort

(1) Der Besteller ist bei der Ausführung von Teichanlagen selbst verantwortlich für die Einhaltung aller örtlichen, gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, die für die Errichtung und den Betrieb von Teichanlagen gelten.

(2) Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Genehmigungen, Bauvorschriften, Umweltauflagen sowie sicherheits- und gesundheitsrelevante Bestimmungen.

(3) Der Besteller verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen. Der Besteller ist zudem für die Einhaltung nationaler und internationaler Exportkontrollvorschriften bei der Weiterveräußerung der Ware selbst verantwortlich.

§ 4 Preise und Zahlungen

(1) „Die Preise verstehen sich gemäß den separaten Liefer- und Versandbedingungen (Versand- und Lieferbedingungen). Diese regeln Versandkosten, Frachtfrei-Grenzen und regionale Unterschiede. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie alle anderen länderspezifischen Abgaben (Steuern, Zölle, Gebühren, etc.) bei Auslandslieferungen.

(2) Bei Bestellungen unter einem Nettowarenwert von € 50,00 behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von € 8,00 zu berechnen.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, Rechnungen gemäß dem auf der Rechnung oder in einer gesonderten Vereinbarung ausgewiesenen Zahlungsziel ohne Abzug zu bezahlen. Sofern kein Zahlungsziel vereinbart ist, ist die Rechnung sofort nach Erhalt netto fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kommt der Besteller ohne weitere Voraussetzung in Verzug.

(4) Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, werden alle sonstigen Forderungen sofort fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug oder bei Neukunden erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse oder Nachnahme, und zwar bis auf Weiteres und bis zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden.

(6) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(7) Der Besteller trägt die Kosten für Rücklastschriften und andere bankseitige Gebühren, die durch eine nicht rechtzeitige Zahlung entstehen.

(8) Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(9) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Lieferfristen und Lieferbedingungen

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. In der Regel erfolgt die Lieferung innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Bestellung.

(2) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Pandemien, Epidemien, Cyberangriffe und ähnliche Umstände, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten sowie behördliche Eingriffe (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten), sind wir, soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an einer rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflicht gehindert sind, berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

(3) Der Besteller ist jedoch in jedem Fall berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, wenn wir den vereinbarten Liefertermin um mehr als eine Woche überschreiten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Teillieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist sind zulässig. Wir sind berechtigt, für Teillieferungen entsprechende Rechnungen auszustellen.

(5) Sämtliche Transportnebenkosten, wie z. B. Transportversicherung, Ausfuhr-, Einfuhr- oder andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Bestellers.

(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. Bei Abholung der Ware durch den Besteller oder dessen Beauftragten (Abholung ab Werk) geht die Gefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung der Ware auf den Besteller über.

§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Besteller ist als Kaufmann im Sinne des § 377 HGB verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

(2) Offene Mängel (bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel, Fehlmengen und Transportschäden) müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) unter genauer Angabe der Mängel gerügt werden. Transportschäden sind zusätzlich vom Auslieferer (Paketdienst, Post oder Spedition) bestätigen zu lassen.

(3) Versteckte oder verdeckte Mängel (auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel) sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter genauer Angabe der Mängel zu rügen.

(4) Erfolgt die Rüge nicht form- und fristgerecht, gilt die Ware gemäß § 377 Abs. 2 und 3 HGB als genehmigt, und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

(5) Der Besteller hat bei der Rüge nachprüfbare Beweismittel wie Fotografien, Seriennummern oder Warenproben beizufügen.

§ 7 Gewährleistung und Verjährung

(1) Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 445a BGB, sofern der letzte Käufer in der Lieferkette ein Verbraucher ist. Es gilt ebenfalls nicht bei Bauwerken, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln durch uns sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.

(2) Nacherfüllung: Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen oder eine mangelfreie Ersatzlieferung zu erbringen (Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB). Wir erhalten mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Rechtzeitig und zu Recht beanstandete Ware ist auf unsere Anforderung hin frei Haus an uns zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung tragen wir bei berechtigter Mängelrüge.

(4) Teilmängel berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und begründen keinen Anspruch auf Wandlung des gesamten Vertrages.

(5) Haftungsausschluss bei Folgeschäden: Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenem Gewinn, Produktionsausfällen, Folgeschäden an anderen Sachen oder sonstigen Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(6) Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß verändert, mit anderen Waren vermischt, weiterverarbeitet, unsachgemäße Einwirkungen vorgenommen werden, die den Eintritt des Mangels hervorrufen oder die Feststellung der Mangelursache verhindern.

(7) Das gleiche gilt für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation oder Inbetriebnahme durch den Besteller, unsachgemäße Handhabung sowie die Nichtdurchführung empfohlener Betriebs- oder Wartungsanweisungen zurückzuführen sind.

(8) Es wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.

(9) Der Besteller hat uns die beanstandete Ware zwecks Prüfung frachtfrei zur Verfügung zu stellen. Verlangt der Besteller ausnahmsweise, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Ersatzteile kostenfrei ersetzt werden. Arbeitszeit, Anfahrtskosten und Reisekosten sind jedoch zu den Standardsätzen des Verkäufers vom Besteller zu zahlen.

(10) Rückgriffsansprüche gemäß § 445a BGB: Sollte der Besteller als Wiederverkäufer von seinem Endkunden wegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, bleiben seine Rückgriffsansprüche gegen uns gemäß § 445a BGB unberührt. Der Besteller muss in diesem Fall nachweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang auf ihn bestanden hat. Die Verjährungsfrist für Rückgriffsansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Besteller.

§ 8 Haftung für Beratung und Nebenpflichten

(1) Rat und Auskunft über die Verwendung unserer Liefergegenstände geben wir nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Wir schließen jedoch unsere Haftung für solche Informationen nur insoweit aus, als dies gesetzlich zulässig ist. Die Verantwortung hinsichtlich der Eignung und bestimmungsgemäßen Verwendung der Liefergegenstände liegt beim Besteller.

(3) Der Besteller ist daher verpflichtet, die Eignung der Liefergegenstände für seine spezifischen Zwecke selbst zu prüfen.

§ 9 Schadensersatzansprüche

(1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen vertraglicher, außervertraglicher und gesetzlicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Höhe eines eventuell bestehenden Schadensersatzanspruchs ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(4) Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(5) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

(6) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit basieren, sind von dieser Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn wir hinsichtlich aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, vollständig befriedigt worden sind.

(2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und insbesondere auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zum Neuwert zu versichern.

(4) Der Besteller darf den Liefergegenstand, an dem wir uns das Eigentum vorbehalten haben, weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen durch Dritte hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und die zur Wahrnehmung unserer Rechte notwendige Hilfe zu leisten.

(5) Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir, unbeschadet der Aufrechterhaltung des Vertrages, berechtigt, die Ware sofort zurückzuverlangen. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, gilt dies nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

(6) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, es sei denn, er befindet sich uns gegenüber im Verzug, hat die Zahlung eingestellt oder über sein Vermögen ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

(7) Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsenden Forderungen mit allen Rechten in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

(8) Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

(9) Falls wir im gegenseitigen Einverständnis Ware zurücknehmen, erfolgt deren Gutschrift nur in Höhe des jeweiligen Zeitwertes.

§ 11 Änderungsvorbehalt

(1) Preisänderungen und Änderungen der Ausführung bleiben vorbehalten.

(2) Abweichungen der gelieferten Waren sind zulässig, sofern die grundlegenden Eigenschaften und die Funktionsfähigkeit der bestellten Waren erhalten bleiben und die Abweichungen für den Besteller zumutbar sind.

(3) Irrtümer hinsichtlich Produktbeschreibungen sowie Druckfehler bleiben vorbehalten.

(4) Bei Änderungen, die für den Besteller nachteilig sind, werden wir den Besteller rechtzeitig informieren und ihm das Recht einräumen, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz (Möhnesee), auch bei frachtfreien Lieferungen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Arnsberg. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen.

§ 13 Zusatzvereinbarung für den Kauf von lebenden Tieren und Mitimporten

(1) Bei der Lieferung von lebenden Tieren berechnen wir eine Pauschale pro Verpackungseinheit (Box, Plastiktüte, Gummi, Sauerstoff).

(2) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dieser Gefahrenübergang erfolgt unabhängig davon, ob wir den Transport mit werkseigenen Fahrzeugen durchführen oder Fremdunternehmer durch uns eingesetzt werden und unabhängig davon, ob wir die Versendungskosten tragen.

(3) Wir garantieren die Ankunft von lebenden Fischen, die frei von äußerlich erkennbaren Krankheitszeichen sind. Die Gewährleistung für später auftretende Krankheiten und Folgeschäden an vorhandenen Fischbeständen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Abweichend von § 6 Abs. 2 dieser AGB müssen Mängelrügen für offensichtliche Mängel bei lebenden Tieren innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Fische bei uns eingehen. Diese müssen schriftlich begründet und durch aussagekräftige Fotografien der noch im geschlossenen Transportbeutel befindlichen Tiere dokumentiert werden. Verendete Fische sind als Nachweis bis zur Klärung des Vorfalls einzufrieren.

(5) Für Mitimporte, bei denen die Übernahme der Importfische in Originalverpackung am Ankunftstag vereinbart worden ist, übernimmt der Besteller ausdrücklich alle Risiken und Verpflichtungen, die sich aus dem Tierseuchengesetz und dem „im Verkehr bringen“ von lebenden Tieren ergeben.

(6) Für die Lieferung von lebenden Tieren aus unserem Bestand sowie den Mitimporten gelten unsere besonderen Bedingungen sowie die Bestimmungen des § 7 dieser AGB, insbesondere die verkürzte Verjährungsfrist von 12 Monaten.

(7) Wir schließen jegliche Übernahme von Folgekosten aus, die durch das Auftreten von Krankheiten entstehen können, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(8) AquaLogistik behält sich vor, nur an zertifizierte Händler zu liefern, die gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes zugelassen sind.

§ 14 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen.

(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 15 Datenschutz und Verarbeitung von Kundendaten

(1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die Aqualogistik GmbH, Delecker Weg 30, 59519 Möhnesee. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: AGAD Service GmbH, Waldring 43, 44789 Bochum, E-Mail: datenschutz@agad.de.

(2) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unserer geschäftlichen Ansprechpartner beim Besteller (z.B. Namen, Kontaktdaten) ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung auf Basis unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

(3) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist (z. B. an von uns beauftragte Transportunternehmen wie DHL, Trans-o-flex, GO! Express oder Hellmann gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

(4) Sofern der Besteller uns personenbezogene Daten seiner Endkunden (z. B. Namen, Adressen für Direktlieferungen/Drop-Shipping) übermittelt, stellt der Besteller sicher, dass er die erforderlichen Rechtsgrundlagen nach der DSGVO eingeholt hat und die Betroffenen rechtmäßig informiert wurden. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich weisungsgebunden zur Durchführung der vereinbarten Lieferung.

(5) Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherfristen sowie zu den Rechten der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Beschwerde) sind in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter https://www.aqualogistik.com/datenschutz/ einsehbar.


Stand: 27. Februar 2026 – Aqualogistik GmbH

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